Feuerwehrplan

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Sicherheitsfachkräfte

Von den Brandschutzbehörden oder Bauordnungsämtern werden - je nach Art, Lage und Nutzung der baulichen Anlage - Feuerwehrpläne gefordert.
Sie dienen dem Zweck, im Falle eines Brandes den Einsatzkräften der Feuerwehr einen genauen Überblick über die Lage von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln sowie Angriffs- und Fluchtwege zu liefern.
Die Darstellungsform, die Größe und der Inhalt der Feuerwehrpläne ist u.a. in der DIN 14095 geregelt.

Der Betreiber oder der Eigentümer der Betriebsstätte muß diese Pläne mit der zuständigen Brandschutzbehörde oder der örtlichen Feuerwehr abstimmen und diese auf Anforderung kostenlos zur Verfügung stellen.

Die professionelle, von langjähriger Berufserfahrung geprägte normengerechte Erstellung solcher Pläne ist unser Tagesgeschäft.
Die Erstellung erfolgt auf modernsten Computer-Anlagen und gewährleistet so die von den Feuerwehren geforderte Planfortschreibung.


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