Von den Brandschutzbehörden
oder Bauordnungsämtern werden - je nach Art, Lage und Nutzung
der baulichen Anlage - Feuerwehrpläne gefordert.
Sie dienen dem Zweck, im Falle eines Brandes den Einsatzkräften
der Feuerwehr einen genauen Überblick über die Lage
von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln sowie
Angriffs- und Fluchtwege zu liefern.
Die Darstellungsform, die Größe und der Inhalt der
Feuerwehrpläne ist u.a. in der DIN 14095 geregelt.
Der Betreiber oder der Eigentümer
der Betriebsstätte muß diese Pläne mit der zuständigen
Brandschutzbehörde oder der örtlichen Feuerwehr abstimmen
und diese auf Anforderung kostenlos zur Verfügung stellen.
Die professionelle, von langjähriger
Berufserfahrung geprägte normengerechte Erstellung solcher
Pläne ist unser Tagesgeschäft.
Die Erstellung erfolgt auf modernsten Computer-Anlagen und gewährleistet
so die von den Feuerwehren geforderte Planfortschreibung.
Übersichtsplan
Geschoßplan
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